
Gemeinde Utrecht „(Um-)Bauen und Ihre Nachbarn“
Wenn Sie renovieren, kann dies eine Belästigung für Ihre Nachbarn sein. Es ist normal, dass Sie und Ihre Nachbarn dies berücksichtigen. Wenn Sie renovieren, haben Sie und Ihre Nachbarn beide Rechte.
Erzählen Sie Ihren Nachbarn von Ihren Plänen
Oft lernt man seine Nachbarn besser kennen, wenn man ihnen vorab von seinen Plänen erzählt. Sie können dann beispielsweise Zeiten berücksichtigen, in denen Sie viel Lärm machen. Oder Sie passen Ihre Pläne leicht an, damit Ihre Nachbarn weniger gestört werden. Sprechen Sie nicht viel mit Ihren Nachbarn oder kennen Sie sie nicht sehr gut? Dann können Sie auch einen Brief verschicken.
- Briefvorlage (pdf 17KB)
Zu welchen Zeiten dürfen Sie arbeiten?
Sie können montags bis samstags von 7.00:19.00 bis XNUMX:XNUMX Uhr renovieren oder abreißen. Außerhalb dieser Zeiten müssen Sie eine Befreiung beantragen. Dies tun Sie, wenn Sie die Umweltgenehmigung beantragen.
Mauer oder Zaun zwischen Nachbarn
Die Hauswand befindet sich normalerweise an der Grenze zwischen Ihrem Grundstück und dem Ihrer Nachbarn. Dies gilt auch für den Schutz. In diesem Fall gehört Ihnen beiden „Ihre Hälfte“. Sie können Balken und Anker in Ihrer Hälfte platzieren. Sie dürfen der Hälfte Ihrer Nachbarn keinen Schaden zufügen. Ihre Nachbarn verlangen möglicherweise, dass Sie im Voraus einen Fachmann um Hilfe bitten.
Sie können etwas an eine Wand bauen, das Ihnen und Ihren Nachbarn gehört.
Zie ook Errichten Sie einen Zaun, einen Zaun oder eine Hecke.
Arbeiten Sie auf dem Land Ihres Nachbarn
Manchmal muss sich die Leiter oder das Gerüst für Arbeiten an Ihrem Haus auf dem Grundstück Ihres Nachbarn befinden. Zum Beispiel, wenn Sie malen möchten und Ihr Haus direkt neben dem Garten Ihres Nachbarn liegt. Das können Ihre Nachbarn nicht ablehnen. Verursachen Sie Schaden bei Ihren Nachbarn? Dann müssen Sie dafür selbst aufkommen.
Wasser aus Dächern und Dachrinnen
Das Wasser von Ihren Dächern und Dachrinnen muss auf Ihr eigenes Grundstück fallen. Dies ist auch auf öffentlichen Straßen erlaubt, es sei denn, die Gemeinde hat erklärt, dass dies verboten ist.
Auf dem Bild rechts ist die Scheune gut platziert: Das vorspringende Dach hängt über einem Privatgrundstück. Das Regenwasser wird mit einer Dachrinne gesammelt und fällt auf unser eigenes Grundstück.
Gebäude ragt hervor
Es ist möglich, dass ein Teil Ihrer Struktur über Ihr eigenes Grundstück hinausragt. Dies kann auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen sein. Sondern auch, weil zum Beispiel das Fundament einstürzt oder eine Mauer schief steht. Sie können das Zivilgericht um Erlaubnis bitten, dies so zu belassen. Dafür müssen Sie bezahlen.