Ist es verboten, frühmorgens oder spätabends Gelegenheitsarbeiten im Haus zu erledigen?

Ist es verboten, frühmorgens oder spätabends Gelegenheitsarbeiten im Haus zu erledigen?

Arbeiten rund ums Haus selbst zu erledigen, kann eine Menge Geld sparen, aber es ist wichtig, dass die Leute die richtigen Zeiten dafür wählen. Schließlich wartet niemand auf einen Nachbarn, der um 12 Uhr nachts zum Bohrhammer greift, oder auf einen Nachbarn, der um 6 Uhr morgens voller Begeisterung ein paar Nägel in die Wand schlägt. Obwohl jeder zustimmen wird, dass solche Aktivitäten nicht zu dieser Zeit gehören, kommen sie doch regelmäßig vor.

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26 November 2019

Keine nationalen Regeln

Haben Sie einen Nachbarn, der zu ungewöhnlichen Zeiten mit der Dekoration des Hauses beginnt? Dann kann man ihm oder ihr leider kein Gesetz vor die Nase halten, das besagt, dass das, was er oder sie tut, verboten ist. „Es gibt keine nationalen Regeln für Lärmbelästigung durch Nachbarn“, sagte die Regierung auf ihrer eigenen Website.

Die Gemeinde weiß mehr, ist aber nicht immer klar

Es gibt also kein Gesetz, das vorschreibt, zu welchen Tageszeiten Gelegenheitsjobs erlaubt und zu welchen Zeiten verboten sind, aber es gibt Hoffnung. „Allerdings besteht in fast allen Kommunen ein Verbot, Lärmbelästigungen für Nachbarn und andere Anwohner zu verursachen“, schreibt die Regierung. Kommunen regeln dies in der Regel durch eine Allgemeine Ortsverordnung (APV), die Vereinbarungen enthält, die Belästigungen für die Bewohner begrenzen müssen. Diese enthalten oft keine konkreten Regeln darüber, wann Gelegenheitsarbeiten erledigt werden dürfen und wann nicht. Wir haben uns verschiedene APVs angeschaut. In das der Gemeinde Hoogeveen heißt es: „Ohne Genehmigung der Gemeindeverwaltung ist es, außer in einer Einrichtung im Sinne des Umweltmanagementgesetzes, verboten, ein Audiogerät, eine Baumaschine, ein Kraftfahrzeug oder ein Werkzeug zu betreiben oder Tiere darin zu halten.“ dass es zu Lärmbelästigungen für interessierte Parteien kommt.“ Das sagt natürlich nicht unbedingt etwas über die Zeiten aus, zu denen Menschen in ihrem Haus Gelegenheitsarbeiten verrichten dürfen oder nicht, aber es deutet darauf hin, dass es zu bestimmten Tageszeiten verboten ist, Tischler- oder Schleifarbeiten zu verrichten.

Im APV der Gemeinde Amsterdam Es werden auch keine konkreten Angaben zu den Zeiten gemacht, zu denen im Haus gearbeitet werden darf oder nicht, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kommunen nur dann Maßnahmen ergreifen, wenn wirklich ernsthafte Belästigungen vorliegen. Die Gemeinde nennt einige Beispiele: „Es handelt sich zum Beispiel um Lärmbelästigung, die dazu führt, dass die Bewohner mehrfach nicht schlafen können, um einschüchterndes oder aggressives Verhalten der Anwohner oder um eine starke Verschmutzung eines Hauses, die zu einer Belästigung der Anwohner durch Gerüche führt.“ Dabei handelt es sich um Fälle, in denen nach Ansicht des Bürgermeisters den Anwohnern nicht zugemutet werden kann, die Belästigung zu ertragen oder selbst zu beheben, oder in denen die Initiative der Anwohner, eine Lösung zu finden, nicht zu einer Beendigung der Belästigung geführt hat.“ Wenn Sie in Amsterdam neben jemandem wohnen, der gelegentlich um 23.00 Uhr einen Nagel in die Wand schlägt, können Sie sich eigentlich nicht an die Gemeinde wenden. „Bei regelmäßigen nachbarschaftlichen Konflikten, die für viele nahe beieinander lebende Menschen angemessen sind, liegt es an den Bewohnern, eine Lösung zu finden. In solchen Fällen besteht ein normales soziales Risiko: Jegliche Belästigung, so ärgerlich sie auch für die Beteiligten sein mag, ist für die Regierung kein ausreichender Grund zum Handeln.

Sind Sie neugierig auf die Regeln bezüglich Lärmbelästigung in Kombination mit Gelegenheitsjobs zu Hause in Ihrer Gemeinde? Sie können sich jederzeit diesbezüglich erkundigen oder den APV im Internet nachschlagen. Die meisten Kommunen haben ihre eigene AVP auf ihrer eigenen Website.

Apartmentanlagen oder Miethäuser

Im Wesentlichen ist es also die Gemeinde, die die Regeln bezüglich Lärmbelästigung festlegt. Allerdings sind nicht nur die Kommunen besorgt darüber. Auch Eigentümergemeinschaften (VvEs), die in Mehrfamilienhäusern tätig sind, können hierzu Regelungen erlassen. Beispielsweise kann ein VvE die Bewohner bitten, nach 20.00 Uhr keine Gelegenheitsarbeiten im Haus mehr zu verrichten, da dies zu einer zu großen Lärmbelästigung führt. Vermieter von Mietobjekten nehmen eine solche Bedingung häufig in ihre Verträge auf.

Abschluss

Schaut man sich die Landesregierung an, findet man keine klaren Regelungen zu Arbeitsplätzen und geeigneten Zeiten dafür. Daher ist es gesetzlich nicht verboten, dies zu tun, wenn die Nachbarn voraussichtlich noch oder bereits schlafen. Die Kommunen haben in ihren APVs zwar spezifische Regeln zur Lärmbelästigung festgelegt, legen aber oft nicht fest, zu welchen Zeiten Arbeiten durchgeführt werden dürfen oder nicht. In diesem Fall kommt es darauf an, die ungeschriebenen Regeln anzuwenden. Im Übrigen ist es ganz klar: Arbeiten bis spät in die Nacht und am frühen Morgen ist nicht erstrebenswert.