
Zunahme von Corona-Sanierungen: Was tun bei Belästigungen und Schäden durch Nachbarn?
Seit Beginn der Coronakrise ist die Zahl gestiegen Nachbarschaftsstreitigkeiten nahmen zu. Die Zahl der Renovierungen ist im Jahr 2020 im Vergleich zu 40 um 2019 % gestiegen, berichtet De Hypotheekshop. Parool. Dies hat zu einer Zunahme der Meldungen über Lärmbelästigungen durch Nachbarn geführt. Darüber hinaus kann es aufgrund der zunehmenden Sanierungszahlen auch häufiger zu Schäden an angrenzenden Häusern kommen.
Dass immer mehr Menschen unter Belästigungen durch Renovierungen leiden, liegt daran, dass die Arbeit von zu Hause aus zur Norm geworden ist. Pricewise hat untersucht, wie sich Nachbarn, die unter Lärmbelästigung leiden, rechtmäßig verhalten können, wie man Streit verhindern kann und wer im Schadensfall haftbar gemacht werden kann.
Nachbarstreitigkeiten vorbeugen
Bei einer Sanierung ist es ratsam, im Vorfeld immer klare Vereinbarungen mit den Nachbarn über die Dauer der Sanierung und den Zeitpunkt der Sanierung zu treffen. Dadurch werden Lärmbelästigungen und Nachbarstreitigkeiten vermieden. In Corona-Zeiten ist das eine tolle Idee. Um einen Konflikt mit den Nachbarn zu vermeiden, ist es außerdem sinnvoll, vor der Sanierung zu klären, wer bei Schäden am angrenzenden Gebäude haftet. Beziehen Sie ggf. auch den beauftragten Auftragnehmer mit ein.
Vom Versicherer oder Auftragnehmer erstattete Basismessung
Besteht die Gefahr eines Schadens durch eine Sanierung beim Nachbarn, bietet eine Nullmessung Abhilfe. Anschließend erfasst ein Bausachverständiger anhand von Fotos und Beschreibungen den Zustand des angrenzenden Hauses vor der Sanierung. Mit dem Nullmessbericht kann nachgewiesen werden, dass vor der Sanierung noch keine Schäden vorhanden waren. Dies kann ein Beweis dafür sein, dass der Schuldner den Schaden ersetzt. Eine solche Haftungserklärung wird auch als Bauverwertung bezeichnet. Vereinbaren Sie vorab, wer die Kosten für die Basismessung übernimmt. Manchmal bietet der Auftragnehmer oder Auftraggeber an, für diese Kosten aufzukommen. Der Versicherer kann auch eine Entschädigung leisten. Bei einem Haus mit weniger als 150 m2 beträgt der Preis für eine Nullmessung etwa 300 €. Wenn das Haus größer ist, sind die Kosten höher.
Permanente Belästigung: Was nun?
Halten sich die Nachbarn trotz mehrfacher Mahnung nicht an die im Vorfeld getroffenen Vereinbarungen? Dann kann ein Nachbarschaftsvermittler oder eine Mediatorin hinzugezogen werden. Ein Nachbarschaftsmediator hilft beiden Parteien, eine Einigung zu erzielen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Klage. Nachbarschaftsmediatoren sind gut ausgebildete Freiwillige. Die Vermittlung ist kostenlos. Auch eine Mediation ist um einiges schneller und kostengünstiger als die Hilfe eines Anwalts, aber nur möglich, wenn die Nachbarn freiwillig mitmachen. Hat es nicht geholfen? Melden Sie in diesem Fall die Belästigung einer Belästigungsmeldestelle. Eine solche Hotline gibt es in den meisten Kommunen und kann dazu führen, dass ein Reporter vorbeikommt, um die Situation zu untersuchen. Anschließend kann der Melder weitere Behörden einbeziehen. Ist das Problem immer noch nicht gelöst? Dann ist es an der Zeit, sich an die Polizei oder einen Anwalt zu wenden. Es müssen Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Lärmbelästigung oder eine Straftat vorliegen. Daher kann es hilfreich sein, ein Protokoll darüber zu führen, wann Lärmbelästigungen auftreten.
Schaden entdeckt: Was nun?
Sind durch die Sanierung bei den Nachbarn neue Schäden entstanden? Informieren Sie sie umgehend und besprechen Sie, wer für den Schaden aufkommt. Wenn alles gut geht, wurden im Voraus Vereinbarungen getroffen. Gibt es hierfür keine Lösung? Dann wenden Sie sich an den Auftragnehmer des Nachbarn und fordern Sie eine Entschädigung. Dies kann beispielsweise per eingeschriebenem Brief erfolgen. Der Auftragnehmer verfügt häufig über eine Haftpflichtversicherung, gegen die der Schaden geltend gemacht werden kann. Ist es auch nicht möglich, mit dem Auftragnehmer eine Lösung zu finden? Oder nutzen die Nachbarn keinen Auftragnehmer? Dann kann in dieser Situation auch ein Nachbarschaftsmediator hinzugezogen werden. Wieder kein Erfolg? Der Gang zum Gericht ist die letzte Möglichkeit. Hilfe kann über die Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt beantragt werden. Denken Sie zunächst sorgfältig darüber nach. Bei einem ungünstigen Urteil kann ein Gerichtsverfahren lange dauern und Geld kosten.